Hausverkauf – wenn der Käufer gefunden ist

Wenn Sie einen Käufer für Ihr Haus gefunden haben, ist der erste Schritt getan. Doch wie geht es weiter? Welche Behördengänge und Formalitäten Sie nun zu erledigen haben, erfahren Sie im Folgenden.

Ein Hausverkauf geht immer mit vielen Formalitäten einher. Lesen Sie hier, welche Schritte notwendig sind, nachdem ein Käufer gefunden ist:

1. Kaufvertrag vorbereiten lassen

Wenn Sie sich mit dem Käufer über alle Details in Bezug auf den anstehenden Hausverkauf geeinigt haben, wird ein Notar Ihrer Wahl eingeschaltet. Dieser erstellt nun nach Ihren Angaben den Entwurf eines Kaufvertrags und stimmt diesen mit beiden Parteien ab. Im Kaufvertrag wird detailliert festgehalten, wer Käufer und Verkäufer sind und welches Haus genau verkauft wird. Zum Vertrag gehören eine Bau- und Lagebeschreibung, eine Grundstücksbeschreibung sowie ein Auszug aus dem Grundbuch. Weiterhin wird der exakte Kaufpreis sowie dessen Fälligkeit und das Empfängerkonto festgehalten. Insbesondere bei älteren Bestandsimmobilien ist es ratsam, einen Gewährleistungsausschluss für nicht bekannte Mängel zu definieren. Da es generell kein Rücktrittsrecht gibt, sobald der Kaufvertrag unterzeichnet ist, kann eine solche Klausel definieren, unter welchen Umständen der Käufer dennoch zurücktreten kann.

2. Vertragsunterzeichnung vorm Notar

Auf Grund der Komplexität eines Grundstückskaufvertrags, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass alle Parteien, die am Hausverkauf beteiligt sind, von einem Notar unabhängig beraten werden. Vor der eigentlichen Vertragsunterzeichnung wird daher der gesamte Vertrag laut verlesen. Bei etwaigen Unklarheiten und Rückfragen kann der Notar diese dann sofort klären. 

3. Eintragung ins Grundbuch

Die Eintragung ins Grundbuch ist sozusagen der finale Schritt, um den Hausverkauf offiziell zu besiegeln. Da der Grundbucheintrag im Normalfall einige Zeit dauert, lässt der Notar zunächst einen Auflassungsvermerk ins Grundbuch eintragen. Der Vermerk wirkt wie eine Art Sperre und verhindert, dass das Haus noch einmal verkauft werden kann. Erst, wenn der Käufer Kaufpreis und Grunderwerbsteuer gezahlt hat, erfolgt die endgültige Eintragung ins Grundbuch als neuer Eigentümer.  

4. Was Sie bei der Übergabe beachten sollten

Ist der vollständige Kaufpreis beim Verkäufer eingegangen, kann die Übergabe des Objektes erfolgen. Ähnlich wie bei einem Mietobjekt sollte auch beim Hausverkauf ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Zur Übergabe gehören neben dem Haus auch sämtliche Unterlagen, die mit diesem in Verbindung stehen. Vom Schornsteinfeger-Bericht über Wartungsunterlagen der Heizungsanlage bis hin zu eventuellen Rechnungen und Garantieschreiben für Renovierung- oder Sanierungsarbeiten, die Einbauküche, elektrische Jalousien etc. Alle überreichten Dokumente sollten im Übergabeprotokoll vermerkt werden.

Sie planen einen Hausverkauf und benötigen Unterstützung bei der Organisation und Abwicklung? Wir begleiten Sie gern von der ersten Anzeige bis zur Übergabe. Sprechen Sie uns an.