Bundestag verabschiedet Grundsteuerreform

Nach zähem Ringen mit den Ländern hat der Bundestag Mitte Oktober eine neue Grundsteuer-Verordnung erlassen. Diese bringt einige Änderungen für Mieter und Eigentümer.

Für die Kommunen geht es um 14 Milliarden Euro im Jahr, was die Grundsteuer zu einer der tragenden Säulen für den Finanzhaushalt macht. Sie wird auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben und jährlich an das zuständige Amt abgeführt. In Form von Nebenkosten trifft sie sowohl Eigentümer als auch Mieter und stellt 15 Prozent der Steuereinnahmen der Kommunen dar.

Die alte Grundsteuerregelung

Gemäß alter Grundsteuer ist der Betrag abhängig vom Wohnort, dem zugehörigen Grundstück und dem Gebäude. Der zu zahlende Hebesatz wird allein von den Kommunen bestimmt, was innerhalb Deutschlands zu immensen Unterschieden führt. So kann für gleich bewerteten Grundstücks- und Immobilienbesitz eine Grundsteuer in Höhe von 100,- oder 1.000,- Euro erhoben werden – je nach zuständiger Gemeinde.

Die neue Grundsteuer

Die neue Grundsteuer soll nach aktuellen Plänen im Jahr 2025 erstmals fällig werden. Bis dahin haben Länder und Gemeinden Zeit, die insgesamt rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten. Nötig ist dies, weil das Bundesverfassungsgericht die geltenden Bewertungen als veraltet erklärt und bis Ende 2019 eine Neuregelung gefordert hat. Die aktuell genutzten Berechnungen basieren auf Daten von 1935 (Osten) und 1964 (Westen) und haben laut Gericht keine ausreichende Aussagekraft mehr.

Berechnung der Grundsteuer weiterhin nicht einheitlich

Wie hoch genau die Grundsteuer sein wird und wie sie berechnet wird, ist auch nach der Reform nicht einheitlich geregelt. So bestimmt weiterhin allein die Kommune über den jeweiligen Hebesatz. Auch die Daten, die der Berechnung zugrunde gelegt werden, können variieren. Das Modell von Finanzminister Olaf Scholz sieht zwar vor, dass sowohl der Wert des Bodens als auch die durchschnittliche Miete maßgeblich sein sollen – in der Praxis jedoch kann jedes Bundesland selbst entscheiden. So hat Bayern bereits angekündigt, nur die Größe des Grundstücks zu berücksichtigen.

Gibt es Gewinner oder Verlierer?

Generell gilt, dass die Steuereinnahmen der Kommunen sich durch die Neuregelung nicht erhöhen sollen. Wahrscheinlich ist aber, dass die Verteilung sich ändern wird und einige Steuerzahler mehr, andere weniger belastet werden. Mehrbelastungen fürchten Experten vom Institut der deutschen Wirtschaft beispielsweise für Mieter in Großstädten. Da die Durchschnittsmiete in Ballungsgebieten sehr hoch sei, würden bei der Anwendung des Scholz-Modells auch höhere Grundsteuerbeträge fällig. Dies lasse sich auch durch eine sinkende Steuermesszahl nicht kompensieren.

Selbst innerhalb der einzelnen Bundesländer variieren die Hebesätze für die Grundsteuer stark. Auch in unseren Schwerpunktgebieten Glinde (400%), Oststeinbek (319%), Barsbüttel (380%), Reinbek (390%), Wentorf bei Hamburg (450%), Wohltorf (360), Brunsbek (330%), Witzhave (280), Aumühle (360%) und Bergedorf (540%).
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