Energieausweis: Gültigkeit überprüfen

Seit 2008 sind Energieausweise auch für ältere Bestandsgebäude Pflicht und müssen bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden. Im Jahr 2019 verlieren viele Energieausweise ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.

Generell wird für alle Neubauten ab 2008 ein bedarfsorientierter Energieausweis benötigt. Immobilienbesitzer, deren Gebäude vor 1966 erbaut wurde, brauchen ebenfalls seit dem Jahr 2008 einen Energieausweis, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Für Gebäude, die nach 1966 gebaut wurden, gilt diese Pflicht seit 2009. In jedem Fall sind die Ausweise, die den Energieverbrauch eines Hauses dokumentieren, zehn Jahre lang gültig. Das bedeutet, dass die ersten Energieausweise bereits im Laufe des Jahres 2018 ihre Gültigkeit verloren haben. 2019 folgen nun weitere, wenn die Ausweise für die „neueren“ Gebäude ablaufen. Liegt kein Ausweis vor, oder ist dieser abgelaufen, können bis zu 15.000 Euro Bußgeld anfallen.

Der Energieausweis als Verkaufsargument

Käufer, Mieter und Pächter haben einen Anspruch darauf, den Energieausweis ihrer Wunschimmobilie einzusehen. Seit 2013 gilt zudem die Regelung, dass Eigentümer den Ausweis bei Neuvermietungen ungefragt vorlegen müssen. Der Ausweis gibt Aufschluss über den Energieverbrauch und den energetischen Zustand des jeweiligen Gebäudes. So bekommen etwaige Mieter und Kaufinteressenten einen ersten Eindruck von der Energieeffizienz und somit den laufenden Kosten des Hauses. Unterschieden werden dabei zwei Arten von Energieausweisen:

Der Bedarfsausweis

Der bedarfsorientierte Ausweis wird bei Neubauten ab 2008 obligatorisch ausgestellt. Auch für Gebäude, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist diese Variante des Ausweises Pflicht.
Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf einer Immobilie durch ein umfassendes technisches Gutachten ermittelt. Die Beurteilung basiert auf baulichen Aspekten wie Baujahr, Gebäudetyp, Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche sowie den technischen Gebäude- und Heizungsdaten (Art der eingebauten Heizungsanlage, der Qualität der Fenster oder der Dämmung). Der endgültige Wert wird unter standardisierten Rahmenbedingungen wie Klimadaten, Nutzerverhalten und Raumtemperatur bestimmt. 

Der Vorteil: Die berechneten Werte sind unabhängig vom jeweiligen Verbrauchsverhalten der Bewohner.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis kann für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie für Wohnhäuser, die gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1977 erbaut wurden, ausgestellt werden. 

Der Verbrauchsausweis orientiert sich im Gegensatz zum Bedarfsausweis an den tatsächlichen Verbrauchsdaten. Dazu werden die Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt, wobei das individuelle Verbrauchsverhalten der Bewohner eine wesentliche Rolle spielt. Dafür ist die Datenerhebung in der Regel wesentlich einfacher und die gemessenen Verbrauchszahlen werden über so genannte Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet.

Vorsicht bei Vergleichen

Aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsarten der beiden Energieausweise kann es beim Endenergiekennwert erhebliche Unterschiede geben. So können die Kennziffern eines Verbrauchsausweises durchschnittlich rund 25 Prozent unter denen des Bedarfsausweises liegen. Bei einem Vergleich unterschiedlicher Ausweistypen rät die Verbraucherzentrale entsprechend, ein Gebäude mit einem Verbrauchsausweis eher eine Klasse schlechter, das Gebäude mit einem Bedarfsausweis eher eine Klasse besser einzuordnen.

Sie sind auf der Suche nach einer Immobilie oder möchten ihre verkaufen? Was Sie neben den Energiewerten des Energieausweises noch beachten sollten, erklären wir Ihnen gern. Sprechen Sie uns an.